Fördermöglichkeiten
Als anerkannter Bildungsträger informieren wir Sie gerne über die vielfältigen Fördermöglichkeiten, die Ihnen durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zur Verfügung stehen. Viele unserer Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen können entweder über einen Aktivierungs- Vermittlungsgutschein gemäß § 45 SGB III oder über einen Bildungsgutschein gemäß § 81 SGB III vollständig gefördert werden.
Mit dieser Unterstützung kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nicht nur die Lehrgangskosten, sondern in vielen Fällen auch Fahrtkosten, Kosten für Lernmittel oder Kinderbetreuung – damit Sie sich vollständig auf Ihre berufliche Weiterentwicklung konzentrieren können.
Darüber hinaus es gibt auch die Möglichkeit für berufstätige Arbeitnehmer eine Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz gemäß § 82 SGB III über die ständige Vermittlungsfach des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit gefördert zubekommen. Dabei ist zu beachten, dass hierbei nicht die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit nach Wohnort der Arbeitnehmers auszuwählen ist, sondern wo der Arbeitgeber ansässig ist.
Prozessanalysen, Entscheidungsprozesse, Auditierung, E-Technische Qualifikation (EUP, EFKffT) auf Grundlage der DGUV Vorschrift 3 und des DGUV Grundsatz 303-001, Wiederholungsunterweisungen, Arbeitssicherheitstechnische Beratung, Training, Berufsbegleitende Weiterbildung zum technischen Betriebsführer von Windkraftanlagen (IHK Zertifikatslehrgang) (in Vorbereitung) etc.
