AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fuchs & Adler GbR
Finkenweg 23, 27313 Dörverden 
Gesellschafter: Melanie & Daniel Beglau-Schmitz
Stand: 05.11.2025 


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen der Erwachsenenbildung (Seminare, Workshops, Online-Kurse) sowie Beratungsleistungen (Einzel- oder Gruppenberatung) zwischen der Fuchs & Adler GbR (nachfolgend „Anbieter“) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Fuchs & Adler GBR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 


§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 


§ 3 Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen sowie Unterlagen fristgerecht bereitzustellen. Bei Verletzung dieser Pflicht haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Schäden. 


§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Preisliste oder dem individuellen Angebot.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. 


§ 5 Haftung
(1) Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit:                                                                                                                                                                                                         Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie  für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit – Vermögensschäden:                                                                                                                                                                                        Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf: 
- das Fünffache der vereinbarten Netto-Vergütung für den jeweiligen Auftrag, 
- höchstens jedoch 250.000 € je Schadensfall und 
- insgesamt 500.000 € für alle Schäden aus einem Vertragsverhältnis.
(3) Ausschluss weiterer Schäden:
Die Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich 
zulässig (vgl. BGH, Urteil v. 17.10.2013 – III ZR 257/12; BGH, Urteil v. 22.03.2018 –III ZR 79/17). 
(4) Haftung für Inhalte Dritter:
Für Inhalte von Referenten, Kooperationspartnern oder Plattformen Dritter übernimmt der Anbieter keine Haftung. 
(5) Mitverschulden des Kunden:
Bei Mitverschulden des Kunden (§ 254 BGB) mindert sich die Haftung anteilig. 
(6) Verjährung:
Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in 3 Jahren ab Leistungserbringung (§ 195, § 199 BGB). 


§ 6 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den Eigengebrauch. 


§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach DSGVO. Details siehe separate Datenschutzerklärung. 


§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: 27283 Verden (Aller)
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die 
unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem ökologischen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 306 Abs. 2 BGB).